Standard-Tour
City-, Panorama-, Sightseeing-Touren ab 5 Teilnehmern (auch als Only2- oder VIP-Tour möglich).
Mindestalter 15 Jahre, gültige Fahrerlaubnis (mind. Mofa-Führerschein). Sie müssen in der Lage sein, ohne fremde Hilfe zu stehen und Stufen zu steigen. Sollten Sie an Trombose, Epilepsie oder Herz-Kreislauferkrankungen u.ä. leiden, ist die Teilnahme leider nicht möglich. Schwangeren Frauen ist die Tour nicht zu empfehlen. Das erforderliche Körpergewicht liegt zwischen 45 Kg und 120 Kg. Wie im Straßenverkehr ist eine Teilnahme an der Tour unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss untersagt.
Bitte gültigen Führerschein und Reisepass/Personalausweis mitbringen. Der SEGWAY ist versichert. Es besteht eine Haftpflichtdeckung sowie eine Kaskodeckung (Selbstbehalt € 250,-/bzw. 10 % vom Neuwert). Eine weitergehende Haftung für eigenes Verschulden wird nicht übernommen (Haftungsausschluss).
Die Veranstaltungen sind ganzjährig verfügbar. Mit unserem Wetterportal sind wir in der Lage, die Wetterentwicklung am jeweiligen Tourstandort bis zu 3 Tage auf Stundenbasis recht genau vorherzusagen. Ggf. werden rechtzeitig entsprechende Ausweichtermine angeboten.
Die Veranstaltungen sind ganzjährig verfügbar. Mit unserem Wetterportal sind wir in der Lage, die Wetterentwicklung am jeweiligen Tourstandort bis zu 3 Tage auf Stundenbasis recht genau vorherzusagen. Ggf. werden rechtzeitig entsprechende Ausweichtermine angeboten.
Empfohlen wird dem Wetter angepasste Bekleidung und flache, feste Schuhe; jahreszeitabhängig ggf. Sonnenbrille und Sonnenschutz oder aber Handschuhe. Ihre Kamera sollten Sie ebenfalls dabei haben. Ein Fahrradhelm o.ä. wird empfohlen, ist aber nicht Pflicht und kann ggf. geliehen werden.
Der kultige Elektro-Roller SEGWAY darf jetzt ohne umfangreiche Ausnahme-Verfahren auf deutschen Straßen fahren. Es wurde dafür von der Bundesregierung eigens eine neue Fahrzeugklasse geschaffen, die unter dem Begriff „elektronische Mobilitätshilfe“ kurz „eMo“ alle Vorschriften zum SEGWAY im Sinne der Straßenverkehrsordnung regelt.
Seit dem 25. Juli 2009 kann die Straßenversion des SEGWAY I2 (mit einer maximalen Gesamtbreite von 0,7 Metern) bundeseinheitlich zugelassen werden. Die Fahrzeuge sind mit einem entsprechenden Straßen-Zulassungs-Kit auszurüsten und bis zur allgemeinen Typgenehmigung noch vom TÜV per Einzelabnahme zu begutachten. Es besteht Haftpflichtversicherungspflicht, das Kennzeichen ist nach hinten gerichtet anzubringen.
Die rechtlichen Voraussetzungen im Detail: